AGB´s für Wagners Aparthotel


1. Inhalt
Wagners Aparthotel übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen und Materialien, es sei denn, die Fehler wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig aufgenommen. Dies bezieht sich auf jegliche materielle und immaterielle Schäden, die durch die Nutzung der von Wagners Aparthotel auf ihrer Webseite bereitgestellten Informationen und Materialien verursacht wurden. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Verweise und Links
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3. Copyright
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4. Rechtswirksamkeit
Dieser Haftungsausschluss ist Teil der Internetveröffentlichung, von der aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile dieses Textes oder einzelne Formulierungen der geltenden Rechtslage nicht entsprechen, bleiben die übrigen Teile dieser Erklärung davon unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedinungen für den Hotel Aufnahmevertrag

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern/Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Aparthotels, Vermieters, Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluß, -partner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Aparthotel zustande. Das Aparthotel bestätigt die Buchung. Die schriftliche Buchungsbestätigung bleibt dem Aparthotel freigestellt.
2. Vertragspartner sind das Aparthotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Aparthotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Aparthotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Aparthotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Aparthotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Aparthotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen des Aparthotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Aparthotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Aparthotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Aparthotel oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Aparthotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Werktagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Aparthotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Aparthotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Aparthotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Aparthotels (No Show)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Aparthotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Aparthotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Aparthotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Aparthotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Aparthotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Aparthotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls . höhere Gewalt oder andere vom Aparthotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; . Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; . das Aparthotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Aparthotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Aparthotels zuzurechnen ist, ist ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Aparthotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Aparthotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Aparthotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, daß dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Aparthotels
1. Das Aparthotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Aparthotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Aparthotel nicht. Das Aparthotel empfiehlt,Wertgegenstände und Wertsachen nicht unbeaufsichtigt im Zimmer aufzubewahren und diese immer bei sich zu führen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Aparthotel Anzeige macht (§ 703 BGB). 
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Aparthotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Aparthotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Ziffer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. Schlußbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gästehausaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen

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Hinweisen möchten wir Sie auch auf die Möglichkeit einer Beschwerde gegenüber der unten genannten zuständigen Datenschutzbehörde.

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Die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz lauten

 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

 

Königstrasse 10 a
70173 Stuttgart
Telefon 0711 / 61 55 41 – 0
Telefax 0711 / 61 55 41 – 15
E-Mail poststelle@lfdi.bwl.de


 

Stand: Januar 2018

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